Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Oststeinbek, Stand Mai 2022

§ 1 Anwendbares Recht
1. Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, gelten künftig ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen
für die mit uns geschlossenen Verträge bzw. durch uns erbrachte Leistungen. Unsere früheren
Bedingungen verlieren damit ihre Gültigkeit.
2. Etwaige abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen auch dann nicht zur Anwendung,
wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Insofern gelten unsere Bedingungen auch dann, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen
des Kunden Leistungen an den Kunden vorbehaltlos erbringen.
3. Unsere Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für unsere zukünftigen Lieferungen und
Leistungen auch dann, wenn wir auf ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich verweisen.
4. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform;
dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
5. Für sämtliche mit uns geschlossenen Verträge sowie durch uns erbrachte Leistungen gilt im Übrigen das
Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 2 Zustandekommen von Verträgen
1. Unsere Angebote, Preise und sonstige Aussagen sind stets freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde.
2. Als Angebot zu wertende Bestellungen des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn dies von uns
schriftlich, per Telefax, per e-Mail, durch Auslieferung der Ware oder mittels Übersendung einer Rechnung
bestätigt wird. Im Übrigen behalten wir uns das Recht vor, von einer bereits erfolgten Auftragsannahme
binnen acht Tagen zurückzutreten.
3. Jegliche Maßangaben in durch uns zur Verfügung gestellten Unterlagen wie z.B. über Abbildungen,
Zeichnungen etc. sind circa-Angaben, es sei denn sie werden dort ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Änderungen in der Warenbeschaffenheit, die nach Grundsatz von Treu und Glauben als für den Vertragsabschluß
unwesentlich anzusehen sind, sind zulässig. Ausdrücklich vorbehalten sind aus technischen
Gründen erforderliche, unwesentliche Änderungen und/oder technische Verbesserungen.
4. Sämtliche Eigentums- bzw. Urheberrechte an durch uns überlassenen Zeichnungen, Planungs- und
Einrichtungsvorschlägen verbleiben bei uns. Entsprechende Unterlagen dürfen ohne unsere Einwilligung
nicht an Dritte weitergegeben werden. Muster, Modelle, Fotos, Zeichnungen, Pläne und Farbvorschläge
werden lediglich leihweise überlassen und sind auf Anforderung umgehend an uns zurückzugeben.

§ 3 Preise
1. Mangels anderweitiger Angaben verstehen sich sämtliche durch uns vorgegebenen Preise in Euro ab
Lager, ohne Verpackung, Fracht oder Porto. Hinzu tritt ferner die Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.
2. Soll die Lieferung auf Veranlassung des Kunden später als vier Monate nach Vertragsschluss vorgenommen
werden oder kann sie infolge Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, erst nach diesem Zeitraum
vorgenommen werden, sind wir berechtigt, anstelle des vereinbarten Preises den am Tag der Lieferung
gültigen Listenpreis zu berechnen.

§ 4 Lieferung
1. In allen Fällen ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
2. Innerhalb eines vereinbarten Lieferzeitraums erfolgt die Lieferung nach unserer Wahl. Im Falle höherer
Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, die bei uns,
unseren Vorlieferanten sowie durch uns eingesetzte Dritte eintreten und die Lieferung unmöglich machen
oder übermäßig erschweren (z.B. mangelnde Transportmöglichkeiten) sind wir für die Dauer der Behinderung
und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht entbunden, und zwar auch dann, wenn sie während
eines Lieferverzuges eintreten. Wir werden uns auf die vorgenannten Umstände jedoch nur berufen, wenn
der Kunde von ihrem Eintritt unverzüglich benachrichtigt wurde.
3. Wir sind zur Teillieferung und Teilleistung berechtigt. Diese gelten jeweils als selbständige Lieferungen
bzw. Leistungen und sind auf Anforderung gesondert zu vergüten. Wird die Bezahlung einer Teillieferung
oder Teilleistung unberechtigt verzögert, sind wir berechtigt, die weitere Lieferung oder Leistung
auszusetzen.
4. Lieferverzug tritt bei Überschreiten der Lieferfrist bei uns erst dann ein, wenn eine nach Ablauf der Lieferzeit
durch den Kunden gesetzte angemessene Nachfrist verstrichen ist, es sei denn, dass ausdrücklich ein
Fixgeschäft vereinbart war. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 326 BGB mit der Einschränkung,
dass der Kunde nur berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten; weitergehende Ansprüche, insbesondere
aus Schadensersatz, sind ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
durch uns beruht.

§ 5 Mängelrüge, Gewährleistung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Ablieferung eingehend auf Mängel, Warenart und Menge
hin zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach Eintreffen der Ware
schriftlich oder per Telefax zu rügen. Etwaig verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdecken in
gleicher Weise zu rügen. Die Verletzung entsprechender Verpflichtungen durch Kaufleute führt bei diesen
zum Verlust der Gewährleistungsrechte.
2. Im Falle einer berechtigten und rechtzeitigen Mängelrüge beschränkt sich das Recht des Kunden nach
unserer Wahl auf einen Nachlieferungs- oder Nachbesserungsanspruch. Lehnen wir die Nachlieferung
oder Nachbesserung ab oder schlagen zwei Nachlieferungs- oder Nachbesserungsversuche binnen
angemessener Frist fehl, so ist der Kunde Berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung verlangen.
Zur Vornahme der Nachlieferung oder Nachbesserung hat der Kunde uns die erforderliche Zeit
und Gelegenheit unentgeltlich zu gewähren und im Rahmen des Zumutbaren auch notwendig werdende
Hilfskräfte und Vorrichtungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
3. Gewährleistungsansprüche des Kunden entfallen, wenn dieser ohne unsere schriftliche Zustimmung selbst
oder durch Dritte unsachgemäße bzw. nicht fachgerechte Reparaturen oder Änderungen an der gelieferten
Ware vornimmt, soweit nicht ein Zusammenhang zwischen diesen Maßnahmen und dem gerügten
Mangel ausgeschlossen ist.
4. Garantieleistungen des Herstellers, die nach dessen besonderen Garantiebedingungen über die gesetzlichen
Gewährleistungen hinaus zugesagt sind, werden durch uns lediglich vermittelt. Dabei entstehende
Kosten sind uns zu vergüten.

§ 6 Schadensersatz
1. Schadensersatzansprüche des Kunden gleich welcher Art und auf welchem Rechtsgrund beruhend – ausnehmlich
solcher wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – sind ausgeschlossen, soweit
der Schaden nicht auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht oder durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde oder
auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns beruht.
2. In Fällen einer Verantwortlichkeit aus Produkthaftung sind etwaige Regressansprüche anderer Verpflichteter
gegen uns nach § 5 Produkthaftungsgesetz oder §§ 840, 426 BGB ausgeschlossen.

§ 7 Aufstellung und Montage
1. Soweit der Kaufgegenstand aufzustellen oder zu montieren ist, hat der Kunde auf seine Kosten nach
unseren Richtlinien die Räumlichkeiten zur Montage vorzubereiten und dafür Sorge zu tragen, dass die
notwendigen Stromanschlüsse und technischen Einrichtungen vorhanden sind.
2. Bei durch uns nicht zu vertretender Verzögerung der Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme hat der
Kunde die Kosten für die Wartezeit und weiter erforderliche Anfahrten unseres Personals in angemessenem
Umfang zu tragen.

§ 8 Zahlung und Zahlungsverzug
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig und rein
netto Kasse zu begleichen.
2. Die Entgegennahme von Wechseln – zu der wir nicht verpflichtet sind – bedarf besonderer Vereinbarung.
Akzeptieren wir Wechsel, so trägt die Kosten der Diskontierung und der Einziehung der Kunde; Diskontspesen,
Wechselsteuer und Verzugszinsen sind sofort zahlbar. Wechsel und Schecks werden nur unter dem
Vorbehalt ihrer Einlösung und auch nur erfüllungshalber angenommen.
3. Nach Zahlungsverzugseintritt sind wir berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Ohne Rücksicht auf die vereinbarte Zahlungsweise können wir Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen
für unsere Forderungen verlangen, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach
Vertragsschluss wesentlich verschlechtern oder sich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit
oder Zahlungswilligkeit des Kunden ergeben u.a. aufgrund Auskunftserteilung durch eine Auskunftei,
Bank oder Kreditversicherung über die Vermögensverhältnisse des Kunden. Verweigert der Kunde die
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, alle weiteren
Lieferungen einzustellen und Ersatz der bisher gemachten Aufwendungen zu verlangen. Darüber hinaus
sind wir bei Vorliegen der in vorstehendem Satz 1 genannten Umstände berechtigt, ein etwaig gewährtes
Zahlungsziel für bereits gelieferte Waren zu widerrufen.
5. Der Kunde ist nur zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
uns gegenüber befugt, wenn entsprechende Rechte unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 9 Transport und Gefahrübergang
1. Jeglicher Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Mangels anderweitiger Vereinbarungen
bestimmen wir das Transportmittel und den Transportweg ohne für die Wahl der schnellsten oder billigsten
Möglichkeit verantwortlich zu sein. Soweit wir weder aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung oder verwendeter
Handelsklauseln zum Abschluss von Versicherungen verpflichtet sind oder letztere nicht unterhalten,
erfolgt die Versendung der Ware grundsätzlich unversichert. Der Gefahrübergang auf den Kunden erfolgt
stets mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder ersten Frachtführer. Dies gilt insbesondere auch bei
der Klausel „freier Bestimmungsort“.
2. Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport hat der Kunde bei dem Beförderer unverzüglich
eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen und uns umgehend zu unterrichten.
3. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht
zurückgenommen. Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten die Entsorgung solcher Verpackungen
vorzunehmen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
1. Durch uns gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender
und bedingter Forderungen aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden einschließlich aller Nebenforderungen
unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, solange wir aus einer
im Interesse des Kunden eingegangenen Wechselhaftung nicht endgültig befreit sind sowie wenn unsere
einzelnen Forderungen in laufende Rechnung genommen sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
2. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebs berechtigt, soweit die Weiterveräußerung unter ausdrücklichem Hinweis auf
den verlängerten Eigentumsvorbehalt erfolgt. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung
erwachsenen Ansprüche mit allen Nebenrechten ab. Er ist jedoch bis auf Widerruf ermächtigt,
die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Von dem Recht zum Widerruf der Veräußerungs- und
Einziehungsermächtigung werden wir keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
uns gegenüber pünktlich nachkommt. Auf Verlangen hat uns der Kunde die Schuldner der
abgetretenen Forderungen und uns alle zur Einziehung und Durchsetzung der Forderungen erforderlichen
Auskünfte zu erteilen sowie die hierfür notwendigen Unterlagen an uns herauszugeben.
3. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens sowie
bei einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht des Kunden zum
Weiterverkauf der Vorbehaltsware. Sonach beim Kunden eingehende Beträge aus früheren Weiterveräußerungen
sind sofort auf einem Sonderkonto durch ihn anzusammeln.
4. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für
eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
5. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme
der Ware berechtigt und der Kunde auf unser Verlangen hin zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme
der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn wir hätten dies ausdrücklich
schriftlich erklärt. In der Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach
Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des
Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
6. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20%,
so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in dem übersteigenden Wert an ihn zurück
zu übertragen.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für sämtliche Verpfl ichtungen aus der Vertragsbeziehung mit uns ist unser Geschäftssitz,
sofern es sich um keinen Verbrauchsgüterkauf i.S.d. § 474 BGB handelt oder sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt.
2. Im Verhältnis zu Kaufl euten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung mit uns ergebenden Streitigkeiten
ist erstinstanzlich das Amtsgericht 20355 Hamburg (Mitte) bzw. bei einem über € 5.000,00 liegenden
Streitwert das Landgericht Hamburg. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, den Kunden an dessen
Sitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

§ 12 Datenspeicherung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine für die Vertragserfüllung relevanten Daten, insbesondere
seine Kundendaten, bei uns gespeichert werden (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz). Ferner ist der Kunde
damit einverstanden, dass Daten über sein Zahlungsverhalten oder aufgrund nicht vertragsmäßiger
Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzugs, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener
Forderung sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) an Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co.
KG, Gasstr. 18, 22761 Hamburg gemeldet werden. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz
nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Büro-Bedarf-Balke GmbH,
eines Vertragpartners der Bürgel oder der Allgemeinheit erforderlich ist und die schutzwürdigen Belange
des Kunden dadurch nicht beeinträchtigt werden (§ 29 Bundesdatenschutzgesetz).

§ 13 Schlussbestimmungen
1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder des Vertrages unwirksam
sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der
Unwirksamkeit einer Bestimmung tritt an ihre Stelle eine ihren wirtschaftlichem Gehalt möglichst nahekommende
wirksame Regelung. Entsprechendes gilt sinngemäß für das Vorhandensein einer vertraglichen
Lücke.